Die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitative)» wurde am 10. Februar 2019 abgelehnt. Sie wollte die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz einfrieren: Neue Bauzonen hätten nur noch geschaffen werden dürfen, wenn andernorts eine mindestens gleich grosse Fläche als Bauzone aufgehoben worden wäre.

 

Bundesrat und Parlament hatten empfohlen, die Initiative abzulehnen, weil sich die Bautätigkeit mit einem starren, landesweiten Bauzonen-Stopp in bisher verschonte Gebiete verlagert hätte. In Städten mit knappen Wohnraum drohten aufgrund des Bauzonen-Stopps zudem höhere Mieten.

bern-1953583Revidiertes Raumplanungsgesetz kommt
Boden ist in der Schweiz nicht unbeschränkt verfügbar. Daher hat das Volk mit dem revidierten Raumplanungsgesetz beschlossen, dass Bauzonen nur noch dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen dürfen. Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. So lässt sich Kulturland zurückgewinnen. Die Kantone sind mit Hochdruck daran, die strengeren Vorgaben umzusetzen – und so für einen besseren Schutz von Natur und Landschaft zu sorgen. Dazu müssen sie die Richtpläne anpassen und vom Bundesrat bis Ende April 2019 genehmigen lassen.

Warum lehnten Bundesrat und Parlament die Initiative ab?
Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz hat das Volk schon strengere Massnahmen gegen die Zersiedelung beschlossen. Die Initiative verkennt dies und erschwert es mit ihrem starren Bauzonen-Stopp, die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv zu halten. Die Bauzonenfläche auf unbefristete Zeit einzufrieren, lässt die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft sowie die kantonalen und regionalen Unterschiede ausser Acht. Das verhindert eine sinnvolle Entwicklung.

Ein starrer Bauzonen-Stopp bestraft zudem Kantone und Gemeinden, die zurückhaltend Bauzonen geschaffen haben. Wo Bauland verknappt wird, wächst auch die Gefahr, dass die Grundstücks- und Wohnungspreise steigen. Ein unbefristeter Bauzonen-Stopp verschärft dies. Zudem steigt das Risiko, dass sich die Bautätigkeit dorthin verlagert, wo es noch Bauland gibt, selbst wenn dieses Land an einem abgelegenen, schlecht erschlossenen Ort ist. Das verstärkt die Zersiedelung.

Die Initiative schadet zudem der Landwirtschaft. Bauten wie Gewächshäuser oder Geflügelhallen dürften grösstenteils nicht mehr auf Landwirtschaftsland erstellt werden. Die Bäuerinnen und Bauern müssten dafür in eine Bauzone ausweichen, wo der Boden viel teurer ist.

Es ist wichtig, zum Schutz von Natur und Landschaft die vorhandenen Siedlungsflächen besser zu nutzen und Bauzonen massvoll festzulegen. Bund, Kantone und Gemeinden sind aber längst auf diesem Weg.

city-1611657Wie sorgen die Behörden dafür, dass die Zersiedelung gebremst wird?
Das Volk hat 2013 mit dem revidierten Raumplanungsgesetz beschlossen, dass Bauzonen nur noch dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen dürfen. Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. So lässt sich Landwirtschaftsland zurückgewinnen. Zudem müssen brachliegende oder ungenügend genutzte Flächen in den Bauzonen besser genutzt werden. Die Revision verpflichtet kantonale und kommunale Behörden, entsprechende Massnahmen zu treffen. Man spricht dabei von der Siedlungsentwicklung nach innen. Damit kann verhindert werden, dass dort, wo eine Nachfrage nach Bauland besteht, einfach neue Bauzonen geschaffen werden. Vorrang hat, dass in vorhandenen Siedlungen kompakter gebaut wird. So kann die Zersiedelung gebremst werden.